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   BFH, 24.07.1996 - X R 23/94   

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https://dejure.org/1996,10515
BFH, 24.07.1996 - X R 23/94 (https://dejure.org/1996,10515)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X R 23/94 (https://dejure.org/1996,10515)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X R 23/94 (https://dejure.org/1996,10515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 227, AO 1977 § 233 a
    Erlaß; Nachforderungszinsen; Steuererklärung; Zinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 23/94
    Beizupflichten ist dem FG ferner darin, daß auch Zinsansprüche i. S. des § 233 a AO 1977 als Nebenleistungen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 3 Abs. 3, § 37 Abs. 1 AO 1977) von der Möglichkeit des Erlasses aus Billigkeitsgründen nicht von vornherein ausgeschlossen sind: § 227 AO 1977, demzufolge Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen können, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, gilt grundsätzlich auch für die in § 233 a AO 1977 geregelte Verzinsung von Steuernachforderungen (s. dazu näher das Senatsurteil vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, m. w. N.).

    Die Erhebung der Nachforderungszinsen im Streitfall entspricht den gesetzlichen Wertungen des § 233 a AO 1977 (vgl. dazu näher das Senatsurteil X R 234/93 und die dortigen Nachweise).

    Auch die Grundsätze von Treu und Glauben (zu deren genereller Bedeutung für die Konkretisierung der sach lichen Unbilligkeit: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 227 AO 1977 Tz. 250 und 270 ff., m. w. N.) führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, und X R 234/93, m. w. N.).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 23/94
    Zu Recht hat das Finanzgericht (FG) sich in der angefochtenen Entscheidung auf eine Ermessensprüfung beschränkt (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 23/94
    Auch die Grundsätze von Treu und Glauben (zu deren genereller Bedeutung für die Konkretisierung der sach lichen Unbilligkeit: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 227 AO 1977 Tz. 250 und 270 ff., m. w. N.) führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, und X R 234/93, m. w. N.).
  • FG Münster, 23.01.2024 - 15 K 2327/20
    Dies betrifft auch Nachzahlungszinsen (vgl. § 233a Abs. 8 Satz 4 AO klarstellend eingefügt durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und der EGAO mit Wirkung zum 22. Juli 2022, Bundesgesetzblatt Teil I - BGBl I - 2022, 1142; zuvor bereits ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteile vom 24. Juli 1996, X R 23/94, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 92; und vom 3. Dezember 2019, VIII R 25/17, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2020, 214).
  • FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23

    Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a

    Dies war jedoch bereits vor der gesetzlichen Normierung anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24.07.1996 X R 23/94, BFH/NV 1997, 92).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22

    Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach §

    Dies war jedoch bereits vor der gesetzlichen Normierung anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24.07.1996 X R 23/94, BFH/NV 1997, 92).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2002 - 2 K 651/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen bei freiwilliger

    Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn die Erhebung der Nachzahlungszinsen nicht den gesetzlichen Wertungen des § 233 a AO entspricht (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996, X R 23/94, BFH/NV 1997, 92).
  • FG Münster, 06.07.2004 - 8 K 4314/02

    Sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Zinsen auf Steuernachzahlungen

    So muss ein Fehlverhalten der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren, insbesondere eine falsche Behandlung der Sach- und Rechtslage durch die Finanzverwaltung in die Würdigung mit einbezogen werden, ob und ggf. in welchem Umfang ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 24.7.1996 X R 23/94, BFH/NV 1997, 92; von Groll in Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur AO, § 227 AO, Tz. 250 und 270, 277).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 66/00

    Erlaß von Zinsen gem. § 233a AO wegen sachlicher Unbilligkeit

    So muss auch ein Fehlverhalten der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren, insbesondere eine falsche Behandlung der Sach- und Rechtslage durch die Finanzverwaltung in die Würdigung mit einbezogen werden, ob und ggf. in welchem Umfang ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 24.7. 1996 X R 23/94, BFH/NV 1997, 92; von Groll in Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur AO , § 227 AO , Tz. 250 und 270, 277).
  • FG Sachsen, 27.02.1998 - 2 K 288/97

    Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer; Sachliche Unbilligkeit der

    So muß auch ein Fehlverhalten der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren, insbesondere eine falsche Behandlung der Sach- und Rechtslage durch die Finanzverwaltung in die Würdigung mit einbezogen werden, ob und ggf. in welchem Umfang ein Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil vom 24.07.1996 X R 23/94, BFH/NV 1997, 92; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO , § 227 AO 1977 , Tz. 250 und 270, 277).
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